1. Parteien und Vertragsgegenstand
1.1 Dieser Vertrag wird zwischen Corplife GmbH, FN 442616 g, Wasserzeile 27, 3400 Klosterneuburg (CL) und dem am Ende des Vertrages genannten Unternehmen (das Partnerunternehmen) abgeschlossen.
1.2 Über die von CL betriebene Plattform https://www.corplife.at/ können Personen (Erwerber) Gutscheine für Waren oder Dienstleistungen des Partnerunternehmens sowie anderer Unternehmen erwerben. Die Gutscheine lauten auf einen ziffernmäßig bestimmten Waren- oder Leistungswert (Wertgutschein).
1.3 Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CL für Gutscheinvermittlung (die AGB). Soweit dieser Vertrag nicht ausdrückliches Anderes regelt, gelten die AGB im Verhältnis zwischen CL und Partnerunternehmen.
1.4 Die Parteien legen schriftlich (E-Mail oder CL Gutschein Checkliste ist ausreichend) ein Kontingent an über die Plattform in einem Zeitraum von einem Jahr maximal auszugebenden Wertgutscheinen fest. Das Kontingent hat auf einen ziffernmäßig bestimmten Euro-Betrag zu lauten, der der Höhe aller Wertgutscheine entspricht. Ferner werden die Konditionen, Wert und Bonus des Gutscheins festgelegt. Das Partnerunternehmen kann Konditionen, Wert und/oder Bonus eines oder mehrerer Gutscheine (nicht aber den ziffernmäßig bestimmten Euro-Betrag des gesamten Kontingents) unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zum Monatsende durch schriftliche (via E-Mail oder CL Gutschein Checkliste) Bekanntgabe an CL ändern.
2. Bevollmächtigung
Der Partner bevollmächtigt CL, rechtsgeschäftliche Erklärungen gegenüber Erwerbern im Zusammenhang mit den Wertgutscheinen abzugeben. Insbesondere wird CL bevollmächtigt, ein Angebot zum Kauf eines Wertgutscheins für das Partnerunternehmen anzunehmen und Rücktrittserklärungen eines Erwerbers für einen Wertgutschein für das Partnerunternehmen als Empfangsbote entgegenzunehmen. Schuldner der Waren oder Dienstleistungen aus den Wertgutscheinen ist das Partnerunternehmen, das die Waren oder Dienstleistungen bereitstellt bzw. erbringt.
3. Entgelte
3.1 Das Entgelt für die Dienstleistungen von CL beträgt 15% des vom Erwerber geleisteten Entgelts zzgl. USt. Beispiel: Kauft der Erwerber einen Wertgutschein über € 110,00 zu einem Preis von € 100,00, so beläuft sich das Entgelt von CL auf € 15,00 zzgl. gesetzlicher USt.
3.2 Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis aller im Vormonat von Erwerbern geleisteten Entgelte, abzüglich allfälliger Refundierungen, die aufgrund der Ausübung eines Rücktrittsrechts erfolgt sind. Der mit der Abwicklung der Zahlungen betraute Zahlungsdienstleister (Stripe) wird das Entgelt für die Dienstleistungen direkt an CL zur Auszahlung bringen.
3.3 Im Fall des Zahlungsverzugs gelten Verzugszinsen in der Höhe von 10% per annum als vereinbart.
4. Rücktrittserklärungen
4.1 Das Partnerunternehmen nimmt zur Kenntnis, dass Erwerber von Gutscheinen, bei denen es sich um Verbraucher handelt, gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) das Recht haben, vom Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen zurückzutreten.
4.2 Die Erwerber haben ihre Rücktrittserklärungen gegenüber CL als Empfangsbotin des Partnerunternehmens abzugeben. CL prüft die Rechtzeitigkeit des Rücktritts und veranlasst ggf. die Refundierung über den Zahlungsdienstleister (Stripe) an den Erwerber.
4.3 Mit Ausnahme der Bearbeitung von Rücktrittserklärungen nach § 11 FAGG ist das Partnerunternehmen für von Erwerbern geltend gemachte Reklamationen, Gewährleistungen und/oder Haftungsansprüche verantwortlich. Das Partnerunternehmen hält CL in diesem Zusammenhang von sämtlichen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.
5. Gültigkeitsdauer der Gutscheine
Das Partnerunternehmen ist für die Dauer der Gültigkeit der Gutscheine verantwortlich. Es obliegt dem Partnerunternehmen, Beschränkungen der Gültigkeitsdauer bzw. Angaben zur Verjährung von Ansprüchen aus den von ihm ausgegebenen Gutscheinen zu machen. Allfällige Nachteile aus einer unzulässigen Beschränkung treffen das Partnerunternehmen. Wird CL unmittelbar aus einem Gutschein in Anspruch genommen, wird das Partnerunternehmen CL schad- und klaglos halten.
6. Informationspflichten, Verwendung Wort-/Bildmarke, Datenschutz, Geheimhaltungsverpflichtung
6.1 Dem Partnerunternehmen sind die Informationspflichten gemäß FAGG bekannt. Das Partnerunternehmen hat CL die erforderlichen Informationen und Unterlagen umgehend in einem gängigen Dateiformat zur Verfügung zu stellen. Das Partnerunternehmen ist für die Richtigkeit dieser Inhalte verantwortlich. Allfällige Änderungen sind CL unverzüglich bekanntzugeben (z.B. Änderungen von Firma oder Geschäftsanschrift).
6.2 CL darf den Firmennamen und die Wort-/Bildmarken des Partnerunternehmens für die Gutscheine unabhängig von der Form ihrer Darbietung für die Erfüllung der Pflichten nach Maßgabe dieses Vertrags bis Ende der Vertragslaufzeit verwenden. Das Partnerunternehmen räumt CL für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Wort-/Bildmarke des Partnerunternehmens im Zusammenhang mit dem Verkauf und dem Vertrieb der Gutscheine auf der Plattform zu verwenden. Document Ref: ZCZBF-ZG9NF-ZULFQ-AG787 Page 1 of 2 2
6.3 Die Parteien verpflichten sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere die Bestimmung des § 6 DSG sowie die DSGVO, einzuhalten.
6.4 Das Partnerunternehmen verpflichtet sich, über ihm von CL zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zu CL bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von CL Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für drei Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit CL, oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung für drei Jahre nach Angebotslegung von CL, aufrecht.
7. Haftungsbestimmungen
7.1 CL haftet dem Partnerunternehmen nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Den Beweis des Vorliegens von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat das Partnerunternehmen zu erbringen. Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere für den entgangenen Gewinn, wird ausgeschlossen.
7.2 Sofern CL wegen eines nicht grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens von Dritten in Anspruch genommen wird, hält das Partnerunternehmen CL schad- und klaglos. Die Haftung bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden) wird dadurch nicht eingeschränkt.
8. Vertragslaufzeit
8.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Jede Partei hat das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Monats (Kündigungstermin) schriftlich zu kündigen.
8.2 Das Partnerunternehmen verzichtet für die Dauer von 12 (zwölf) Monaten nach dem Monat des Vertragsabschlusses auf das Kündigungsrecht. Ist das Kontingent gemäß Punkt 1.4 aufgebraucht, so hat CL das Partnerunternehmen hiervon zu verständigen. Diesfalls hat das Partnerunternehmen das Recht, den Vertrag auch während der Dauer des Kündigungsverzichts zum Ende eines jeden Monats schriftlich zu kündigen.
8.3 Davon unberührt bleibt das Recht der Parteien, die sofortige Beendigung dieses Vertrages zu erklären, wenn ein von einer Partei zu vertretender wichtiger Grund vorliegt, der der anderen Partei ein Festhalten an diesem Vertrag unzumutbar macht und eine schriftlich gesetzte, angemessene, jedenfalls aber 14 (vierzehn) Tage währende Nachfrist zur Behebung des wichtigen Grundes fruchtlos verstrichen ist.
9. Sonstige Bestimmungen
9.1 Die Abtretung von Rechten oder Ansprüchen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei zulässig.
9.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen verbleibenden Bestimmungen davon nicht berührt.
9.3 Dieser Vertrag (inkl. der AGB) enthält sämtliche Vereinbarungen der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und ersetzt alle mündlichen oder schriftlichen Verhandlungen, Vereinbarungen und Abreden, die zuvor zwischen den Parteien im Hinblick auf den Vertragsgegenstand geschlossen wurden. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
10.1 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien.