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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbepartner - Inseratschaltung 

PRÄAMBEL

Das Angebot zur Nutzung von corplife Benefits (idF CL) als Werbeplattform richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden. Der Vertrag wird mit der Corplife GmbH, Wasserzeile 27, 3400 Klosterneuburg (Österreich), geschlossen. Weitere Kontaktdaten, Firmenbuchnummer sowie der Name einer vertretungsberechtigten Person der Corplife GmbH können auf dem auf www.corplife.at befindlichen Impressum entnommen werden.

 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur im Zeitraum vom 14.10 - 21.10.2024.

 

 

Stand: 02.2024

1. Gegenstand

corplife erstellt, arrangiert und verwaltet im Namen von seinen Unternehmenspartnern sämtliche Mitarbeiter-Angeboteen, die in den kooperierenden Unternehmen mittels eigens geschaffener Plattform beworben werden. CL plant den Werbepartner (idF “Partner) in sein Mitarbeiter-Benefit-Programm aufzunehmen.
Der Partner ist bereit unter nachstehenden Bedingungen den CL Partnerunternehmen bzw. Deren Mitarbeitern bei Nennung bzw. Eingabe des gültigen und vereinbarten Aktionscodes oder Vorweisung eines auf CL zuweisbaren Gutscheins einen Vorteil zu gewähren.

2. Leistungen des Partners

1.  Der Partner gewährt folgende Leistungen:

-  Der Partner verpflichtet sich den Mitarbeitern der teilnehmenden Unternehmen einen Benefit (Rabatt, Goodie, etc.) zu gewähren. Dieser wird mit dem Partner gemeinsam festgesetzt und kann jederzeit geändert werden.

3. Leistungen von CL

1.  CL stellt dem Partner während der Vertragslaufzeit folgende Leistungen zur Verfügung:

-  Bewerbung auf allen CL Unternehmensplattformen sofern die Voraussetzungen der vertretenen Unternehmen erfüllt sind
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2.  CL ist während der Vertragslaufzeit berechtigt, unregelmäßige Tests im Hinblick auf die seitens des Partners im Rahmen der Partnerschaft den Mitgliedern zu gewährenden Leistungen durchzuführen.

4. Vertragslaufzeit & Kündigung

Der Vertrag läuft zunächst über den vom Unternehmen gebuchten Zeitraum.

1.  Die Kündigung/Auflösung hat auf die Leistungsverpflichtung der Partner und auf die Gültigkeit der ausgegebenen Gutscheine/Codes keinen Einfluss.

5. Pflichten gegenüber Dritten

1.  Der Partner verpflichtet sich, die anwendbaren Gesetze sowie alle Rechte Dritter zu beachten. Durch den Partner bei CL eingestellte eigene oder fremde Inhalte dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder in irgendeiner Weise das Ansehen von CL gefährden.

2.  Wenn Pflichten aus diesem Vertrag, gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verletzt werden, oder wenn CL ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, kann die CL die folgenden Sanktionen verhängen:

  • Löschung von Inhalten, die der Partner zur Verfügung gestellt hat,

  • vorübergehende oder endgültige Deaktivierung des Angebots

  • Kündigung des Vertrags zur Nutzung von corplife Benefits

3.  Beschwerden von CL Unternehmenspartnern können zur vorübergehenden Deaktivierung des Angebots führen.

4.  Der Partner trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die vom Partner zur Verfügung gestellten Hyperlinks nicht auf Inhalte Dritter verweisen, die gegen anwendbares Recht verstoßen.

6. Sonstige Rechte und Pflichten des Unternehmens

1.  Der Partner ist verpflichtet, Zugangsdaten insbesondere zum Partner-Portal gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Der Partner wird insbesondere Benutzernamen und Passworte so aufbewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist. Der Partner verpflichtet sich, CL unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

2.  Der Partner informiert CL unverzüglich, sobald sich wichtige Veränderungen im Status des Partners ergeben, die für das Vertragsverhältnis relevant sein können.

3.  Der Partner darf Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von CL übertragen.

7. Änderungen des Funktionsumfangs

CL behält sich vor, den Funktionsumfang von corplife Benefits und deren allgemeine Gestaltung zu ändern oder abweichende Dienste anzubieten, sofern dies für den Kunden im Einzelfall nicht unzumutbar ist.

8. Immaterialgüterrechte

1.  Der Partner ist berechtigt, das CL- Logo ausschließlich im Rahmen dieser Vereinbarung und in ihrem Gültigkeitszeitraum als Partner zu verwenden. Eine darüber hinausgehende Verwendung ist ausdrücklich untersagt.

2.  CL ist berechtigt, das Logo und die übermittelten Bilder des Partners
im Rahmen dieser Vereinbarung und für eigene Werbemaßnahmen zu verwenden.

9. Verfügbarkeit

Der Kunde erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit von CL technisch nicht zu realisieren ist. CL bemüht sich jedoch, corplife Benefits möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von CL stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung von CL führen. Alle Ansprüche gegen CL, die auf Beeinträchtigungen und/oder Unterbrechungen zurückzuführen sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

10. Datenschutz

1.  Die Vertragsparteien werden sämtliche ihnen durch ihre Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangenden, nicht allgemein bekannten Informationen und Unterlagen, insb. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - auch und soweit sie sich auf Dritte beziehen - vertraulich behandeln und Dritten gegenüber geheim halten. Betriebsgeheimnisse sind auch technisches Know-how, Betriebsmethoden und Sicherheitsmaßnahmen (im Folgenden zusammenfassend "Informationen").

2.  Die Geheimhaltungspflicht nach Abs 1 besteht nicht, wenn und soweit die mit der Geheimhaltungsverpflichtung belastete Partei nachweist, dass (i) die betreffenden Informationen zur Zeit des Erlangens offenkundig, dh veröffentlicht oder allgemein zugänglich waren, oder (ii) nach Erlangen ohne Verschulden der Parteien offenkundig wurden oder (iii) der Partei zur Zeit des Erlangens bereits bekannt waren oder (iv) nach dem Erlangen von Dritten in rechtmäßiger Art und Weise, dh ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht, offenkundig gemacht wurden.

3.  Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt außerdem nicht für Informationen, die aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung oder gesetzlicher Verpflichtungen zwingend offenzulegen sind. Über derartige Maßnahmen werden sich allerdings die Parteien unverzüglich untereinander verständigen.

4.  corplife verpflichtet sich, die einschlägigen Datenschutzbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung zu beachten und ihren Mitarbeitern die Einhaltung dieser Bestimmungen aufzuerlegen sowie die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes zu ergreifen und aufrechtzuerhalten. Der Unternehmenspartner gewährleistet die nach den einschlägigen Datenschutzbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.

5. corplife verarbeitet die Daten ihrer Werbepartner (Ansprechpartner, Kontaktdaten, Unternehmen, Vertragsbedingungen) zu Erfüllung des jeweiligen Vertrags. Diese Daten werden für die Vertragslaufzeit und danach für die steuerrechtliche Aufbewahrungsfrist verarbeitet. In Bezug auf die Kundendaten der Werbepartner ist corplife datenschutzrechtlich Auftragsverarbeiter und der Unternehmenspartner Verantwortlicher. Die diesen AGB beigefügte Auftragsverarbeitervereinbarung ist ein integraler Bestandteil dieser Vereinbarung. Details der Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung von corplife in der jeweils geltenden Fassung, abrufbar unter https://www.corplife.at/datenschutz, zu entnehmen.

CL verpflichtet sich die Daten der Mitarbeiter, die er im Zuge der Onlinekäufe erhält, unter Einhaltung der Bestimmungen des DSG idgF zu verwenden und erklärt weiters, dass die zur Anwendung kommenden Datenschutzbestimmungen jeweils den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen.

11. Sonstiges

1.  CL behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, das ist für den Partner nicht zumutbar. CL wird dem Partner über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Der Partner erteilt CL ausdrücklich seine Zustimmung zur Übermittlung der geänderten AGB via E-Mail. Widerspricht der Partner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Partner angenommen. CL wird den Partner in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.

2.  Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien.

3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des Konfliktrechts und des UN-Kaufrechts.

4. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt.

Für Kunden mit Sitz in der Europäischen Union werden das Zahlungskonto und/oder die Mastercard-Karten von Paynetics AD mit der Firmenadresse 76A James Bourchier Blvd, 1407 Sofia, Bulgarien, Firmenregistrierungsnummer 131574695 ausgegeben. Paynetics AD ist ein E-Geld-Institut, das von der bulgarischen Nationalbank für die Ausgabe von E-Geld und die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen in der EU zugelassen ist und reguliert wird. Weavr (Europe) Ltd handelt im Namen von Paynetics AD als registrierter Vertreter im Hoheitsgebiet der EU-Mitgliedstaaten und ist in das von der bulgarischen Nationalbank geführte öffentliche Register der Vertreter von E-Geld-Instituten eingetragen. Die Paystratus Group Limited stellt der Weavr Europe Ltd. Software und Support-Dienstleistungen zur Verfügung.

Um die Sicherheit Ihrer Gelder zu gewährleisten, befolgt Paynetics AD einen Prozess, der als “Absicherung” bekannt ist und für alle E-Geld-Institute eine gesetzliche Anforderung darstellt. Bei diesem Verfahren hält Paynetics AD Ihr Geld getrennt von seinem eigenen (Firmen-)Geld und legt es auf ein Sicherungskonto bei einer Bank. Ausgegebenes E-Geld ist nicht durch ein Einlagensicherungssystem abgedeckt. Dieses System wird von der Regierung unterstützt und bietet Schutz für Kundengelder von bis zu 100.000 € pro Kunde in der EU. Im Falle einer Insolvenz würden Ihre Gelder jedoch auf dem gesicherten Konto bei der benannten Bank verbleiben und von den Konten und Geldern von Paynetics getrennt werden. Weitere Einzelheiten über die Absicherung finden Sie unter https://www.paynetics.digital/safeguarding-of-clients-funds/.